Der Gesetzgeber fordert bei holzbefeuerten Öfen den Austausch alter Einsätze in neue, emissionsarme Geräte. Feinstaub und Kohlenmonoxid-Belastung stehen in den letzten Jahren stark im Fokus. Um dem entgegenzuwirken, legt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Grenzwerte fest, die von Feuerungsanlagen eingehalten werden müssen. Dies betrifft auch Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen.
Folgende Fristen sieht der Gesetzgeber vor:
Ausgenommen von der Nachrüstungspflicht oder der Außerbetriebnahme sind in der Regel:
Mit einem neuen Heizeinsatz werden die derzeit anspruchsvollsten Emissionsgrenzwerte eingehalten, gleichzeitig der Holzverbrauch gesenkt und die Kosten reduziert.
Den genauen Umfang der notwendigen Modernisierung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
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Ofen-Schmid
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